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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für individuelle Entwicklungsleistungen der Vusyon GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle individuellen Entwicklungs-, Beratungs-, Implementierungs- und Projektleistungen der Vusyon GmbH („Vusyon“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Vusyon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Für das Vertragsverhältnis gilt folgende Rangfolge:
Individualvertrag / Angebot / Auftragsbestätigung
Leistungs- und Projektbeschreibung
diese AGB
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen individuellen Leistungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsarten: Dienst- und Werkleistungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, schuldet Vusyon Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg ist in diesem Fall nicht geschuldet.
(2) Werkleistungen im Sinne von § 631 BGB liegen nur vor, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart und abnahmefähig beschrieben sind.
(3) Die Einordnung einzelner Leistungen als Dienst- oder Werkleistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Individualvertrag.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere individuelle Software-, KI-, System-, Integrations-, Schnittstellen-, Architektur- und Beratungsleistungen gemäß Vereinbarung.
(2) Aussagen in Präsentationen, Dokumentationen oder Marketingmaterialien stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.
(3) Ein wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsänderungen (Change Requests)
(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
(2) Vusyon prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung. Mehraufwände sind gesondert zu vergüten.
(3) Ohne schriftliche Einigung über die Änderung verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Vusyon.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
§ 6 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Vereinbarte Werkleistungen sind nach Bereitstellung abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen hat Vusyon zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme.
(3) Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
– Drittsoftware
– Open-Source-Komponenten
– Änderungen durch den Auftraggeber
– unsachgemäße Nutzung
§ 8 Open-Source- und Drittsoftware
(1) Vusyon ist berechtigt, Open-Source-Software und Drittkomponenten einzusetzen.
(2) Für diese gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(3) Der Auftraggeber ist für die lizenzkonforme Nutzung verantwortlich. Vusyon übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße des Auftraggebers.
§ 9 Künstliche Intelligenz (KI)
(1) KI-gestützte Leistungen beruhen auf probabilistischen Modellen. Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder nicht reproduzierbar sein.
(2) Vusyon übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ergebnissen.
(3) KI-Outputs stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Die Verantwortung für deren Nutzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Vusyon ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei Vusyon, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Die Herausgabe von Quellcode oder die Einräumung ausschließlicher Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Vusyon ist berechtigt, sämtliche im Rahmen individueller Projekte entwickelten Methoden, Konzepte, Software-Bausteine, Quellcode-Teile, Architekturen, Algorithmen, Modelle und Lösungsansätze unabhängig vom Projekt weiterzuverwenden, zu verallgemeinern, weiterzuentwickeln sowie ganz oder teilweise in eigene Standard-Produkte, Plattformen oder Anwendungen (insbesondere Vusyon, ChatVUSYon oder Nachfolgeprodukte) zu überführen oder für andere Kunden einzusetzen.
(5) Der Auftraggeber erwirbt keine Exklusivrechte an zugrunde liegenden Technologien.
§ 12 Haftung
(1) Vusyon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vusyon nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung des jeweiligen Auftrags, maximal jedoch auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Dienstverträge können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Vusyon GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 07/2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für individuelle Entwicklungsleistungen der Vusyon GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle individuellen Entwicklungs-, Beratungs-, Implementierungs- und Projektleistungen der Vusyon GmbH („Vusyon“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Vusyon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Für das Vertragsverhältnis gilt folgende Rangfolge:
Individualvertrag / Angebot / Auftragsbestätigung
Leistungs- und Projektbeschreibung
diese AGB
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen individuellen Leistungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsarten: Dienst- und Werkleistungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, schuldet Vusyon Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg ist in diesem Fall nicht geschuldet.
(2) Werkleistungen im Sinne von § 631 BGB liegen nur vor, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart und abnahmefähig beschrieben sind.
(3) Die Einordnung einzelner Leistungen als Dienst- oder Werkleistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Individualvertrag.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere individuelle Software-, KI-, System-, Integrations-, Schnittstellen-, Architektur- und Beratungsleistungen gemäß Vereinbarung.
(2) Aussagen in Präsentationen, Dokumentationen oder Marketingmaterialien stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.
(3) Ein wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsänderungen (Change Requests)
(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
(2) Vusyon prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung. Mehraufwände sind gesondert zu vergüten.
(3) Ohne schriftliche Einigung über die Änderung verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Vusyon.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
§ 6 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Vereinbarte Werkleistungen sind nach Bereitstellung abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen hat Vusyon zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme.
(3) Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
– Drittsoftware
– Open-Source-Komponenten
– Änderungen durch den Auftraggeber
– unsachgemäße Nutzung
§ 8 Open-Source- und Drittsoftware
(1) Vusyon ist berechtigt, Open-Source-Software und Drittkomponenten einzusetzen.
(2) Für diese gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(3) Der Auftraggeber ist für die lizenzkonforme Nutzung verantwortlich. Vusyon übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße des Auftraggebers.
§ 9 Künstliche Intelligenz (KI)
(1) KI-gestützte Leistungen beruhen auf probabilistischen Modellen. Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder nicht reproduzierbar sein.
(2) Vusyon übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ergebnissen.
(3) KI-Outputs stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Die Verantwortung für deren Nutzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Vusyon ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei Vusyon, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Die Herausgabe von Quellcode oder die Einräumung ausschließlicher Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Vusyon ist berechtigt, sämtliche im Rahmen individueller Projekte entwickelten Methoden, Konzepte, Software-Bausteine, Quellcode-Teile, Architekturen, Algorithmen, Modelle und Lösungsansätze unabhängig vom Projekt weiterzuverwenden, zu verallgemeinern, weiterzuentwickeln sowie ganz oder teilweise in eigene Standard-Produkte, Plattformen oder Anwendungen (insbesondere Vusyon, ChatVUSYon oder Nachfolgeprodukte) zu überführen oder für andere Kunden einzusetzen.
(5) Der Auftraggeber erwirbt keine Exklusivrechte an zugrunde liegenden Technologien.
§ 12 Haftung
(1) Vusyon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vusyon nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung des jeweiligen Auftrags, maximal jedoch auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Dienstverträge können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Vusyon GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 07/2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für individuelle Entwicklungsleistungen der Vusyon GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle individuellen Entwicklungs-, Beratungs-, Implementierungs- und Projektleistungen der Vusyon GmbH („Vusyon“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Vusyon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Für das Vertragsverhältnis gilt folgende Rangfolge:
Individualvertrag / Angebot / Auftragsbestätigung
Leistungs- und Projektbeschreibung
diese AGB
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen individuellen Leistungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsarten: Dienst- und Werkleistungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, schuldet Vusyon Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg ist in diesem Fall nicht geschuldet.
(2) Werkleistungen im Sinne von § 631 BGB liegen nur vor, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart und abnahmefähig beschrieben sind.
(3) Die Einordnung einzelner Leistungen als Dienst- oder Werkleistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Individualvertrag.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere individuelle Software-, KI-, System-, Integrations-, Schnittstellen-, Architektur- und Beratungsleistungen gemäß Vereinbarung.
(2) Aussagen in Präsentationen, Dokumentationen oder Marketingmaterialien stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.
(3) Ein wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsänderungen (Change Requests)
(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
(2) Vusyon prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung. Mehraufwände sind gesondert zu vergüten.
(3) Ohne schriftliche Einigung über die Änderung verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Vusyon.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
§ 6 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Vereinbarte Werkleistungen sind nach Bereitstellung abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen hat Vusyon zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme.
(3) Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
– Drittsoftware
– Open-Source-Komponenten
– Änderungen durch den Auftraggeber
– unsachgemäße Nutzung
§ 8 Open-Source- und Drittsoftware
(1) Vusyon ist berechtigt, Open-Source-Software und Drittkomponenten einzusetzen.
(2) Für diese gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(3) Der Auftraggeber ist für die lizenzkonforme Nutzung verantwortlich. Vusyon übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße des Auftraggebers.
§ 9 Künstliche Intelligenz (KI)
(1) KI-gestützte Leistungen beruhen auf probabilistischen Modellen. Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder nicht reproduzierbar sein.
(2) Vusyon übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ergebnissen.
(3) KI-Outputs stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Die Verantwortung für deren Nutzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Vusyon ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei Vusyon, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Die Herausgabe von Quellcode oder die Einräumung ausschließlicher Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Vusyon ist berechtigt, sämtliche im Rahmen individueller Projekte entwickelten Methoden, Konzepte, Software-Bausteine, Quellcode-Teile, Architekturen, Algorithmen, Modelle und Lösungsansätze unabhängig vom Projekt weiterzuverwenden, zu verallgemeinern, weiterzuentwickeln sowie ganz oder teilweise in eigene Standard-Produkte, Plattformen oder Anwendungen (insbesondere Vusyon, ChatVUSYon oder Nachfolgeprodukte) zu überführen oder für andere Kunden einzusetzen.
(5) Der Auftraggeber erwirbt keine Exklusivrechte an zugrunde liegenden Technologien.
§ 12 Haftung
(1) Vusyon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vusyon nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung des jeweiligen Auftrags, maximal jedoch auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Dienstverträge können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Vusyon GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 07/2025